Jörn Tschirne

 

Füge ich unter meiner Unterschrift im Anschreiben meinen Namen noch einmal in Druckbuchstaben ein?

Bei Geschäftsbriefen ist es üblich, den Namen des Unterschreibenden noch einmal in Druckbuchstaben unter der Unterschrift einzusetzen. Hintergrund ist, dass der Verfasser des Briefes nicht gleichzeitig der Unterzeichnende sein muss. Bei größeren Firmen wird zum Beispiel der Brief des Sachbearbeiters vom Abteilungsleiter und vom Prokuristen unterschrieben.

Beim Bewerbungsanschreiben ist diese Vorgehensweise nicht üblich, da der Bewerber selbst die Bewerbungsunterlagen erstellt und auch unterschreibt. Die Unterschrift ist also ohne Ausnahme vom Bewerber selbst.

Kein Empfänger Ihrer Unterlagen wird aber Ihre Bewerbung zur Seite legen, nur weil Sie Ihre Unterschrift noch einmal in Druckbuchstaben eingefügt haben. Die meisten Bewerber verzichten allerdings auf diesen Zusatz.


Anschreiben-Tipp #08
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