Jörn Tschirne

 

Müssen Zeugnisse in der deutschen Sprache vorliegen?

Bei Auslandsaufenthalten (Studium, Praktika) erhält man in vielen Fällen ein Zeugnis in der Landessprache. Diese müssen für Bewerbungen in Deutschland nicht zwingend übersetzt werden, da auch die Personalabteilungen größerer Firmen die englische Sprache verstehen.

Anders kann es bei französichen, spanischen oder auch russischen Zeugnissen und Bescheinigungen aussehen. Hier haben Sie die Möglichkeit, selbst eine Übersetzung des Dokumentes anzufertigen, wenn Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Wichtig ist es zum Beginn oder zum Ende zu erwähnen, dass es sich hierbei um die eigene Übersetzung handelt. Ihren Bewerbungsunterlagen fügen Sie dann beide Dokumente bei.

Wenn Sie aufgrund der Stellenausschreibungen beglaubigte Übersetzungen benötigen, so können Sie auch Ihre Universität ansprechen, die Ihnen häufig kostenlos Ihre Zeugnisse in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt.


Zeugnis-Tipp #08
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