Habe ich einen Anspruch auf die Formulierung
„Wir wünschen alles Gute und weiterhin viel Erfolg“?
Sie haben keinen Anspruch auf die Abschlussformulierung
„Wir wünschen Frau X für Ihren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
Fehlt die Formulierung, so sprechen Sie Ihren Arbeitgeber trotzdem darauf an. Vielleicht können Sie eine Änderung erreichen.
Achten Sie hierbei auch auf das Wort „weiterhin“. Mit dieser Formulierung wird der derzeitige Erfolg besonders betont.
Insgesamt muss der Erfolg aus dem gesamten Zeugnis ersichtlich sein.