Wie lang sollte ein Arbeitszeugnis sein?
Die Länge des Arbeitszeugnisses ist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Bei einer Zugehörigkeit zum Unternehmen von bis zu 10 Jahren ist ein zweiseitiges Zeugnis üblich.
Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren sollte das Zeugnis drei Seiten nicht überschreiten. Angaben aus Zwischenzeugnissen, die zum Beispiel aufgrund einer Beförderung ausgestellt wurden, müssen nicht im Abschlusszeugnis aufgenommen werden. Es reicht der Hinweis, dass für diesen Zeitraum ein entsprechendes Zwischenzeugnis ausgestellt wurde.