Jörn Tschirne

 

Kann ich mich auch ohne Foto bewerben oder muss ich dies im Lebenslauf einfügen? 

Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vermeiden viele Firmen die Anforderungen eines Fotos. Die früher übliche Formulierung „Wir freuen uns auf die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen inkl. Lichtbild und Zeugnissen“ ist heute der kurzen Anforderung in der Form „Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen“ gewichen.

Die meisten BewerberInnen versenden Ihre Bewerbungen weiterhin mit einem Foto. Dies muss nicht zwingend im Lebenslauf sein, sondern kann auch auf einem Deckblatt eingefügt werden.


Lebenslauf-Tipp #02
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