Jörn Tschirne

 

Wie lang darf der Lebenslauf sein?

Der Lebenslauf muss so gestaltet sein, dass der Leser einen schnellen Überblick über den Werdegang des Bewerbers erhält. Ebenso sollte aus diesem deutlich hervorgehen, warum der Bewerber der passende Kandidat für die Stelle ist.

Bei Hochschulabsolventen beträgt die Länge als Faustregel zwei Seiten. Nur bei wenigen ist eine dritte Seite wirklich sinnvoll und notwendig.
Berufserfahrene Fach- und Führungskräfte haben aufgrund Ihrer Erfahrungen häufig 3 bis 4 Seiten.

Das Deckblatt mit Foto und persönlichen Daten wird hierbei nicht als Seite gezählt.


Lebenslauf-Tipp #04
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