Jörn Tschirne

 

Was bedeutet die Formulierung „vollständige Bewerbungsunterlagen“ in einer Stellenausschreibung?

Seit der Einführung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wird in Annoncen häufig die Formulierung verwendet:

„Bitte übersenden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.“

Während vor der Einführung die gewünschten Unterlagen wie Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnisse noch detailliert genannt wurden, verbietet sich dies aufgrund des AGG. Firmen dürfen zum Beispiel kein Foto mehr fordern.

Mit der Formulierung „vollständige Bewerbungsunterlagen“ sind somit das Anschreiben, der Lebenslauf und die Zeugnisse gemeint. Auch eine Projektseite kann hinzugefügt werden. Die meisten Bewerber senden bei dieser Formulierung ebenfalls ein Bewerbungsfoto mit.


Bewerbungsverfahren-Tipp #07
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